02/2002

Online-Kundenzeitschrift der
Ingenieurgesellschaft für angewandte
Computertechnik mbH, Leipzig
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ALK - Problem oder Lösung?

Zum Kommentar "ALK - Problem oder Lösung?" in der letzten vis á gis-Ausgabe (01/2002) erreichten uns die folgenden Stellungnahmen:

bsf luftbild
Dr. Klaus-Dieter Hanemann (Geschäftsführer):

"Der Autor des oben zitierten Artikels hat in sehr bissiger Form auf die aus Nutzersicht drückenden Probleme bei der Nutzung der ALK, besser gesagt, bei der von vielen erhofften und immer noch erwarteten Nutzung der ALK, hingewiesen. Auch der streitbare, provokative Ton der Fragestellungen wird mit Sicherheit einige Reaktionen der amtlichen Geodatenverwalter hervorrufen. Ich möchte nicht weiteres Öl auf das Feuer gießen, sondern eher Wasser auf die Mühlräder, auf dass sie sich denn endlich anfangen, zu drehen! Die Fundamente stehen, auch die Räder sind an vielen Stellen schon gebaut, nur: es fehlt das Wasser (also die Daten) und was viel schlimmer ist: es fließen bereits enorme Datenströme: hoch aktuell, in jedem Masstabsbereich, in (fast) jedem Detaillierungsgrad und in allen gewünschten Fachschalen. Man braucht nur (Fluch oder Segen unserer heutigen Gesellschaft?) das nötige Geld und oft auch noch die fachliche (berufliche?) Vision, um für "Daten" (man kann sie nicht hören, riechen schmecken und anfassen) viel Geld auszugeben. Aber, und das ist einer der größten Mängel der öffentlichen Datenmühlen: diese Datenströme fliessen an diesen vorbei! Allein die BSF Luftbild produziert jährlich 60.000 Luftbilder und stellt für etwa 3.000 km2 detaillierte Kartenwerke in den Masstäben 1: 500 bis 1:2000 her. Das Ganze quer durch Europa, davon aber weniger als 20% für die öffentliche Hand. Sie können diese Zahlen -ohne Fehler zu machen- mindestens mit dem Faktor 10 multiplizieren und haben damit abgeschätzt, was jährlich in Deutschland an Geodaten für private Auftraggeber hergestellt wird. Diese Daten sind aber in der Regel nicht frei zugänglich, fliessen also nicht in den Geodatenbestand der öffentlichen Hand ein.

Brief
Hier nun aus meiner Sicht und basierend auch auf einer inzwischen jahrzehntelangen Berufserfahrung einige Punkte, konzentriert auf das Geschäft ALK. Zwischeneinwurf: aus ALK wird (wiederum in den nächsten 20 Jahren?) nun ALKIS, meine Bedenken bleiben aber trotzdem: - Das gesamte deutsche Geowesen krankt am Föderalismus. Ich will nicht die Auswirkungen nennen, die jeder Nutzer früher oder später zu spüren bekommt, sondern auf die hervorragenden Ergebnisse zentralistischer Lösungen in anderen EU-Ländern verweisen, allen voran der Ordonance Survey in England. Inzwischen ziehen auch andere Nachbarländer an uns vorbei: ich hatte vor wenigen Tagen Gelegenheit, mir ein komplettes GIS in einer der schönsten europäischen Städte anzuschauen, in Kraków/Polen: ein objektorientiertes kommunales GIS, in welchem (topographisch exakte!) Flurstücke, eine komplette Topographie, und (ein in Deutschland undenkbarer Zustand) sämtliche Ver- und Entsorgungsmedien zentral und für alle befugten Nutzer per Netz zugänglich, objektgebildet und verbunden mit den anlagenspezifischen Sachdaten verfügbar sind. Natürlich und in erster Linie für die Stadtverwaltung, aber auch für die am Ort tätigen kommunalen und privaten Versorgungsbetriebe. Das ganze ist kein Alleingang dieser Stadt, sondern Teil eines landesweiten Gesamtkonzepts: Grundkarte (mapa podstawowa) in Polen heisst natürlich in erster Linie Liegenschaftskarte, sie beinhaltet aber per Gesetz auch die komplette Topographie und alle Versorgungsmedien im Masstab 1:1000. Von Polen lernen, heisst siegen lernen!

- Von den für die ALK zuständigen Stellen wird immer wieder zitiert, dass die ALK zwei Aufgaben hat: Abbildung der amtlichen Liegenschaften (Eigentum an Grund und Boden und deren aktuelle Nutzung, also im wesentlichen Gebäudebestand und Nutzungsform) und Herstellung des amtlichen Raumbezuges.

In dem im letzen Anstrich zitierten Anspruch der ALK liegt genau ihr Widerspruch und die Quadratur des Kreises: Die Liegenschaftskarte als festes Abbild des Liegenschaftsbuches ist in Deutschland nirgendwo als echtes kartographisches Produkt entstanden. Wir haben heute noch, insbesondere in den neuen Bundesländern, vielerorts einen Zustand im Kartenwerk, der dem der Erstherstellung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entspricht. Also Lageabweichungen in Bezug auf das heutige Bezugssystem von in Extremfällen mehr als 10 Metern. Jeder, der wie wir täglich mit der Herstellung aktueller topographischer Kartenwerke beschäftigt ist und im Auftrag des Kunden diese mit der ALK verschneiden soll, weiss, wovon ich spreche. Natürlich gibt es einen Reihe von Massnahmen, diesen Zustand zu verbessern: die Pflicht, Neubauten oder Veränderungen an Grundstücken amtlich einmessen zu lassen und die umfangreichen Massnahmen der Flurneuordnung in der Landwirtschaft. Aber das ganze ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Trotz der Warnung vieler Fachkollegen, auch basierend auf den schlechten Erfahrungen in den alten Bundesländern, wurde nach 1990 nur der alte Wein in neue Schläuche umgefüllt. Die Chance wurde verpasst, es wurde beschlossen, als Grundlage der ALK die alten, vorhandenen Kartenwerke 1:1 abzudigitalisieren. Das heisst schlimmstenfalls, es wird uns mit vollem Ernst ein Datenzustand als der amtliche Raumbezug präsentiert, der vor 180 Jahren, aus rein fiskalischen Gründen, ohne auch nur an kartographische Genauigkeit zu denken (die gab es schon: die Ausgleichsverfahren nach Gauss waren bereits vermessungstechnische Praxis; aber für diesen konkreten Fall: wer bezahlt wieviel Steuern für welches Grundstück, war das vollkommen uninteressant). Wer mir nicht glaubt, soll bitte selbst in den Kartiervorschriften für das alte preussiche oder sächsiche Kataster nachlesen. Mein persönliches, subjektives Fazit: die Schaffung eines einheitlichen (in ganz Deutschland einheitlichen!) und verbindlichen Raumbezugs für Anwendungen in Masstäben grösser 1:10.000 ist unbedingt zu begrüssen und zu unterstützen. Nur: die ALK war das niemals und wird es voraussichtlich auch nicht werden."

Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)
Michael Dreesmann
(Leiter Technische Stellen ALB/ALK):

"Beim ersten Lesen des Artikels habe ich mich über den Inhalt und allein schon die Fragestellung geärgert. Beim zweiten Lesen musste ich feststellen, dass ein, ich möchte es mal als allgemeines Unbehagen beschreiben, herrscht. Wie können die Daten genutzt werden? Welche neuen Probleme tauchen auf? Brauche ich die Daten überhaupt? usw.

Es ist eigentlich egal von welchem Bundesland wir sprechen. Im wesentlichen geht es doch darum, was es einer Gemeinde oder Kommune für Vorteile bringt, oder anders gefragt, was eigentlich passiert, wenn die vorhandenen amtlichen Geobasisdaten genutzt oder nicht genutzt werden "Güstrower Idee ".

Brief
In erster Linie hat die ALK zwei Aufgaben. Erstens die Definition eines Raumbezuges, und zweitens mindestens die Darstellung der amtlichen Liegenschaften (Flurstücke, eingemessene Gebäude). Und beide Realisierungen bringen den Kommunen erhebliche Vorteile. In Brandenburg kommt zum Beispiel seit 1996 das europäische Referenzsystem ETRS89 zum Einsatz. Dieses System bietet erstmalig die Möglichkeit länderübergreifend und vor allem einheitlich Geobasisdaten anzubieten. Alle Daten der Brandenburger Landesvermessung liegen in diesem System vor und können gemeinsam zum Einsatz kommen.

Es besteht also die Möglichkeit für das Gebiet einer Kommune in allen Maßstabsbereichen Geobasisdaten (Digitale Topographische Karten, Digitale Orthophotos, Digitale Geländemodelle, ATKIS, die ALK, ...) vorzuhalten und entsprechend den verwendbaren Maßstabsbereichen einzusetzen. D. h. in einem GIS können Orthophotos, die ALK und kommunale Daten homogen eingesetzt und weiter verarbeiten werden. Ein einheitlicher Raumbezug und die Übertragung aller Geodaten auf Diesen sind die Grundlagen für alle weiteren Schritte, sei es lokal im GIS oder bei der Darstellung im Internet. Einen Service, den nur die Geobasisdaten der Landesvermessung bieten können. Die ALK und die kommunalen Daten sind inhaltlich unterschiedlich. Eine Gemeinde wird vermutlich wesentlich detaillierte Informationen über ihr Gebiet benötigen und vorhalten, als es die ALK leisten kann. Die ALK will auch gar nicht kommunal-relevante Geofachdaten vorhalten und damit mit kommunalen Daten konkurrieren. Sie liefert vielmehr eine amtliche Grundlage. Das Liegenschaftskataster gibt, stark vereinfacht ausgedrückt "nur die amtlichen Informationen wer Eigentümer eines Flurstückes ist (ALK - Verweiß zum ALB) und welche Lage das Flurstück in der Örtlichkeit hat".

Und hier beginnen für die Gemeinden vielleicht schon die Probleme, denn um beide Datenbestände (Geobasis- und -fachdaten) gemeinsam nutzen zu können, sind die kommunalen Daten auf die ALK anzupassen, d. h. auf das amtliche Lagebezugssystem zu transformieren bzw. zu homogenisieren. Erst gemeinsam werden beide Geodatenbestände der Gemeinde den vollen Nutzen bringen. Die Kommune verfügt dann zusammen mit den Liegenschaftsgeobasisdaten ALB und ALK über ein leistungsfähigen Geodatenbestand für deren geobasierte Fachaufgaben (wie zum Beispiel eGovernment). Ein amtlicher Service um zum Beispiel einen Widerspruch abzuweisen, welcher bei einem "eigenen Liegenschaftskataster" auf Grund der Nichtbeachtung amtlicher Grundlagen beste Chance auf Erfolg hätte, egal welche Daten vermutlich "genauer" sind.

Genauso wie die Einführung eines GIS in Güstrow [IAC, 01/2002] heute neue (vorher nicht geahnte) Möglichkeiten bietet, wird die ALK Rechtssicherheit für den Bürger, Integration der kommunalen Geofachdaten auf das jeweilige Landessystem und weitere nicht geahnte Nutzungsmöglichkeiten bringen.

Hiermit beende ich meinen Kommentar und möchte hinter den Beitrag "ALK - Problem oder Lösung ?" [IAC, 01/2002] ein zweites Fragezeichen stellen."