Geodateninfrastruktur (GDI)
Nutzen für die Kommunen
Eine Kommune be -
nötigt für eine bestimmte
Planungsaufgabe
Geoinformationen
aus unterschiedlichen
Quellen.
Diese zu recherchieren
ist ein arbeitsaufwändiges Prozedere. Mit
Einführung einer Geodateninfrastruktur (GDI)
soll ein Instrument geschaffen werden, das Auskunft
darüber gibt, für welche Gebiete welche
Daten existieren, welche Qualität die vorliegenden
Geodaten haben, wie die Verwendungsrechte geregelt
sind und letztendlich, in welchen Formaten
die Daten herunterzuladen sind. Wichtig dabei
ist, dass dies nicht nur innerhalb einer Kommune,
sondern übergreifend möglich sein soll, indem
Kommunen ihre Geobasisdaten anderen Kommunen
oder Institutionen für bestimmte Zwecke frei
zur Verfügung stellen.
GDI – eine internationale Initiative
Die Einrichtung einer GDI ist nicht nur ein deutschlandweites,
sondern internationales Ziel. Bei den
Vereinten Nationen heißt sie GSD (GeoSpatial
Datainfrastructure). Hier geht es um politische,
administrative und ökonomische Sachverhalte. In
der Europäischen Gemeinschaft wurde die GDI
über das viel zitierte Projekt INSPIRE (INfrastructure
for SPatial InfoRmation in Europe) ins Leben
gerufen. Unter Beteiligung der renommiertesten
europäischen Forschungsinstitute wurden folgende
Ziele definiert:
- Daten mit Raumbezug sollten nur einmal erfasst und von einer Stelle aus gepflegt werden und zwar dort, wo dies am effektivsten geschehen kann.
- Daten sollten ohne territoriale Einschränkung von verschiedenen Quellen aus der gesamten EU miteinander verknüpft werden können und dabei allen Personen und Anwendungen zugänglich sein.
- Daten, die an einer Stelle der Verwaltung gesammelt wurden, müssen an allen anderen Stellen genutzt werden können.
- Raumbezogene Daten, die für eine gute Verwaltung (Good Governance) notwendig sind, sollten zu Bedingungen verfügbar sein, die die Nutzung nicht einschränken.
- Die Verfügbarkeit von Daten sowie ihre Nutzungskonditionen sollten einfach zu erfragen sein.
Begrifflichkeiten
Die nationalen Geobasisdaten
setzen sich aus denen von
Bund und Ländern zusammen, also zum Beispiel
aus ALK, ALB, den Geofachdaten und den
Metadaten. Geofachdaten sind amtliche Sachdaten,
deren Raumbezug die Geobasisdaten wiedergeben.
Metadaten sind nach einem Standard in einem
Katalogsystem niedergelegte Informationen über
die Datenbestände.
Die erste Ausrichtung der GDI-DE ist orientiert
an den Nutzern und Anbietern in öffentlichen
Verwaltungen, aber auch im kommerziellen und
nicht-kommerziellen Sektor, in der Wissenschaft
und für die Bürger.
Um das Funktionieren einer GDI zu gewährleisten,
ist es wichtig, dass gewisse Standards eingehalten
werden. Daher befasst sich POLYGIS als Vorbereitung
auf die GDIen bereits seit Jahren ausführlich
mit den Themen Standards und OGC (Open
Geospatial Consortium).
Die wesentlichen OGC-Standards, die zum Gelingen
einer GDI vorhanden sein müssen, sind:
- WMS – Web Mapping Service
- WFS – Web Feature Service
- CAT – Catalogue Service
Nutzen für die Kommunen
Die meisten Städte und Kommunen haben den
Nutzen einer GDI erkannt und sich bereiterklärt,
deren Aufbau aktiv zu unterstützen. Hierbei steht
ganz klar der Nutzen für die Kommunen im Vordergrund:
Arbeitsvereinfachung, einmalige Erfassung
von Daten, Austausch von Planungsdaten mit
den Nachbargemeinden oder dem Kreis.
Da zudem in den Kommunen Geofachdaten ständig
aktuell und in großer Menge erzeugt werden,
stellen sie für die GDIen wichtige Datenlieferanten
dar.
Bereits jetzt denken nahezu alle Kommunen über
die Bereitstellung von Geodaten (z.B. Web-Dienste)
oder die Einführung von eGovernment-Lösungen
nach. Der Aufbau solcher Lösungen ist bereits
der erste Schritt zu einer GDI, vorausgesetzt man
berücksichtigt die entsprechenden Standards.
POLYGIS-Nutzer müssen sich diesbezüglich keine
Sorgen machen. Alle vorgesehenen Standards sind
implementiert.
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