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Grunddienstbarkeiten
Management von Leitungsrechten mit POLYGIS
Im deutschen Grundbuchrecht ist von „Grunddienstbarkeiten“ die Rede. Was so altertümlich klingt, kann jedoch für die Mehrzahl der POLYGIS Kunden
eine große wirtschaftliche Bedeutung haben.
Die Grunddienstbarkeit beschreibt die sachlichen Nutzungsrechte
an einem fremden Grundstück. Dabei wird unterschieden
in dienende und herrschende
Grundstücke: Danach kann dem Eigentümer des herrschenden
Grundstücks das Recht eingeräumt werden, das dienende
Grundstück zu bestimmten Zwecken zu nutzen – z.B. Leitungsrecht.
Gleichzeitig kann der Eigentümer des dienenden Grundstücks verpflichtet werden,
bestimmte Handlungen auf seinem Grundtück zu unterlassen
– z.B. Verbot einer bestimmten
Bebauung.Eine solche Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung der Eigentümer und Eintragung im Grundbuch des belasteten Grundstücks (Abteilung 2). Es handelt sich also in aller Regel um beidseitige Verpflichtungen und Rechte mit durchaus wirtschaftlicher Bedutung, wie z.B. Mietzahlungen
oder der Verpflichtungen zur Instandhaltung.

Grunddienstbarkeiten und Leitungsrechte werden in der Karte (ALK) angezeigt. Von dort gelangt man direkt zu den Vertragsdaten.
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Es mag Kommunen oder Leitungsbetreiber geben, die Einnahmeverluste aus Dienstbarkeiten haben, weil diese nicht bekannt sind. Faktische, d.h. nicht dokumentierte Dienstbarkeiten können jedoch nachträglich erfasst und deren vertraglichen Konditionen
ermittelt werden.Ein vitales Beispiel für die Grunddienstbarkeit können Leitungsrechte sein. Ein Leitungsrecht ist ein beschränktes Recht, auf einem anderen Grundstück Leitungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telefon, Aufbauten) zu verlegen und zu betreiben.Soweit es um die Dokumentation der Lage von Grundstücken, Flurstücken, Leitungen und deren Aufbauten geht, sind wir mit POLYGIS-Techniken
in vertrauten Gefilden. Doch das Vertrags-Management mit seiner finanziellen Dimension gehört nicht unbedingt zu den Aufgaben eines GIS. POLYGIS verfügt jedoch über Fachschalen und Techniken, die auch dieses Thema umfänglich behandeln.
Dabei gibt es neben der Lagedokumentation, dem klassischen Aufgabenberich von POLYGIS, für Leitungsrechte
zwei wesentliche Aspekte.
1. Erfassung und Ermittlung der Leitungsrechte
Vor allem in den neuen Ländern wird es in den nächsten Jahren erforderlich sein, Grunddienstbarkeiten
zu erheben und nachträglich zu erfassen. Aufgrund der Funktionen in POLYGIS können zumindest die möglichen Standorte ermittelt werden,
an denen Grunddienstbarkeiten anfallen könnten. Durch die Verschneidung mit Grundbuchdaten
lassen sich die möglichen Beteiligten ermitteln. Durch Techniken wie Verschneidung, Pufferung von Flurstückskarten mit Leitungskarten,
Luftbildern und anderen Kartenmaterialien lassen sich die betroffenen Gebiete eingrenzen. Auch die quantitativen Größen wie Flächen, Lagen und Eigentümer gemäß Grundbuch können Resultate
dieses Verfahrens sein.
2. Vertragliches Management von Leitungsrechten
Entscheidend ist dann der Vertrag, der allerdings nach deutschem Recht auch implizit (also durch tatsächliches Leben) gegeben sein kann. Die Vertragsdaten sind die Grundlage für Einnahmen
und Ausgaben aus den Leitungsrechten. Diese
werden kontinuierlich gepflegt oder, wie oben beschrieben, nachträglich erfasst. POLYGIS stellt dafür die Fachschale POLYGIS-Grundbuchrechte zur Verfügung, die als Leitlinie zu verstehen ist – sowohl für die Inhalte als auch für die Vorgehensweise.
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