04/2006
Fachzeitschrift für POLYGIS-Kunden
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PolyGIS und die Doppik – Teil 1
Doppik-Einführung verunsichert noch
Seit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21.11.2003 zur Einführung der Doppik in den kommunalen Haushalten stellt sich für die umsetzenden Entscheider in den Städten und Gemeinden bundesweit die Frage: "Bis wann muss ich was in welchem Umfang bis zum Stichtag der Umstellung mit der Eröffnungsbilanz tun?". Bislang nur vereinzelt stellt man sich auch die Frage "Was geschieht nach der Eröffnungsbilanz?".

Doppik in den kommunalen Haushalten

Trotz einer mittlerweile unendlichen Anzahl von Einführungs- und Informationsveranstaltungen über Rechenzentren und Softwareanbieter sowie Seminarangeboten ist die Verunsicherung hinsichtlich der Umstellung auf das neue Rechnungswesen in den Kommunen immer noch groß. Vor allem die Fülle an Änderungen zum bisherigen kameralistischen System erschlägt die betroffenen Sachbearbeiter.

Ein nicht unbedeutender Teilbereich der Doppik beschäftigt sich mit der Erfassung und Bewertung des Kommunalen Vermögens. Schnell stellen die Verantwortlichen fest, dass der größte Teil des kommunalen Vermögens einen Raumbezug besitzt und genau genommen nur unter Verwendung von Geoinformationssystemen in einem überschaubaren Zeitrahmen und einer vertretbaren Genauigkeit erfasst werden kann – oder sogar schon erfasst vorliegt.

Welche Aufgaben in welcher Form im einzelnen anzugehen sind, wird in dieser und der nächsten Ausgabe der vis à gis behandelt.

1. Schaffung von Organisationsstrukturen
Grundlegende Voraussetzung für eine reibungslose Vermögenserfassung ist eine ämterübergreifende Organisationsstruktur. Die in sich verzahnten Vorgänge erfordern durchgängig ämterübergreifendes Arbeiten und die Abstimmung aufeinander folgender Arbeitsabläufe. In einem Anforderungsprofil zur Datenerfassung und einem Ablaufdiagramm mit Übergabefristen sind die anfallenden Aufgaben exakt zu definieren und zu verteilen.

2. Organisatorische Vorarbeiten

  • Eine begleitende exakte Dokumentation der ausgeführten Arbeiten schafft nachvollziehbare Ergebnisse – unter anderem für den Rechnungsprüfer.
  • Die angestrebte Genauigkeit der Aufnahmen vorab festlegen.
  • Abstimmung der Vorgehensweise mit den zuständigen Rechnungsprüfungsämtern um Sicherheit bezüglich des eigenen Vorgehens zu schaffen.
  • Zu prüfen ist eine Erfassung „vom Groben ins Feine“ – Groberfassung bei der Eröffnungsbilanz und verfeinernde Nacharbeiten im Laufe der Zeit.
  • Der anzusetzende Zeitaufwand vor allem bei der Bewertung des Straßen- und Wegenetzes wird oft unterschätzt.

3. Praktische Umsetzung der Zielvorgaben
Erst mit den festgelegten Bewertungsregeln und aus ersten Testbewertungen heraus können der voraussichtliche zeitliche und finanzielle Aufwand für die Erfassung und Bewertung der einzelnen Gewerke abgeschätzt werden. Damit steht die Entscheidung an, ob die Umsetzung mit eigenen personellen Ressourcen durchführbar ist oder externe Fachkräfte hinzugezogen werden müssen. Fortsetzung in der nächsten Ausgabe

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